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Ansprechpartner

Herr
Thorsten Knopp

Ausbildungsleiter

Tel: 02302 91016-28
knopp@drk-witten.de

Annenstr. 9
58453 Witten

 

Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Ausbildung Ihrer Betriebsersthelfer brauchen:

Welche Ausbildung benötigen Sie?

 

Erste Hilfe-Lehrgang für Betriebsersthelfer

Den Erste Hilfe-Lehrgang mit 16 US, benötigen Sie / Ihre Mitarbeiter, wenn Sie noch keinen Erste Hilfe Lehrgang besucht haben, oder der Erste Hilfe-Lehrgang älter als 2 Jahre ist.

interner Link folgtErste Hilfe für Firmen / Betriebsersthelfer

Das Erste Hilfe-Training für Betriebsersthelfer

Das Erste Hilfe-Training dient der Auffrischung des vorher absolvierten Erste Hilfe-Lehrgangs. Das Training kann immer dann besucht werden, wenn der EH Kurs oder das letzte EH-Training nicht länger als 2 Jahre zurück liegen. Sollten schon 3 EH-T, also im 2., 4. und 6. Jahr nach dem EH-Lehrgang erfolgt sein, dann muss im 8. Jahr wieder ein Erste Hilfe-Lehrgang besucht werden.  

interner Link folgtErste Hilfe-Training für Firmen / Betriebsersthelfertraining

Wieviele Personen können Sie ausbilden ?

In Absprache mit Ihrer Berufsgenossenschaft können Sie Ihre Mitarbeiter ausbilden lassen.
In der Regel sind  das je nach Betriebsart.5 % bis 10 % der Arbeitnehmer:
In  Gewerbebetrieben müssen mindestens 10 % und in Verwaltungen mindestens 5 % der Belegschaft in der Ersten Hilfe ausgebildet sein (siehe VGB 109 Unfallverhütungsvorschriften "Erste Hilfe" bzw. BGV A1)

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Für die Betriebsersthelfer, die von der BG im Rahmen der Schulung finanziert werden, entstehen für Sie generell keine Kosten !

Besonderheit: "Mehr interessierte Mitarbeiter"

Sie haben mehr interessierte Mitarbeiter, als das die BG an Kosten übernimmt ?

Auch dies ist kein Problem: Die Mitarbeiter, deren Kosten von der BG übernommen werden, verursachen Ihnen keine Kosten. Die weiteren Teilnehmer werden Ihnen mit den normalen öffentlichen Teilnehmergebühren separat in Rechnung gestellt. 

Besonderheit "Weniger Mitarbeiter als 10 Personen"

Sie haben weniger als die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen, um einen eigenen Kurs zu buchen.

Auch hier haben wir eine Lösung für Sie:  Bzgl. der Mitarbeiter, die von den BG´s finanziert werden, entstehen keine Kosten - für die zu der geforderten Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen fehlenden Mitarbeiter werden Ihnen die normalen öffentlichen Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt.

Sie möchten eine Schulung in ihrem Betrieb durchführen?

Für eine Schulung in ihrem Haus brauchen Sie einen Raum, der für Schulungen geeignet ist.

Hierfür sind die Mindestanforderungen der Berufsgenossenschaften einzuhalten.

Der Raum muss eine Mindestgröße vom 50m² haben und mit Stühlen und Tischen bestückt sein.
Kategorisch nicht geeignet sind Werkstätten, Produktionshallen oder Umkleideräume u.ä. !!!
Es muss außerdem eine Medienausstattung vorhanden sein: Tageslichtschreiber / Flip-Chart / Tafel / etc.  Da wir jedoch mobile Unterrichtsmedien mit ins Haus bringen könnten, wird kein Kurs in Ihren Räumen an fehlenden Medien scheitern.

Termine können ggf. nach Wunsch in Abgleichung mit unserem laufenden Lehrgangsplan vereinbart werden.

Lassen Sie sich beraten !

interner Link folgtLehrgangsanfrage

Welche Unterlagen brauchen Sie zur Finanzierung über Ihre BG ?

LUK Landes-Unfallkrankenkassse  / GUVV Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband

Bei der LUK bzw. beim GUVV gibt es ein Gutscheinverfahren. Sie müssen im Vorfeld abklären, wie viele Teilnehmer Sie in Ihrer Institution / Einrichtung als Betriebsersthelfer ausbilden lassen können.

Hiefür müssen Sie dann die entsprechenden Gutscheine (Einzel-/ Sammelgutschein) beantragen und sich zuschicken lassen.

Alle anderen BG´s werden über die normalen Abrechnungsformulare (BG-Liste) abgerechnet.

Hier reicht es in der Regel, wenn Sie mit dem entsprechenden Sachbeabeiter klären, wie viele Teilnehmer Sie im Rahmen der Schulung ausbilden lassen können.

Link für Dateidownload folgtAnmelde-/Abrechnugsformular für Berufsgenossenschaften