Damit bei einem Unfall oder anderen Notfall in Betrieben möglichst rasch und fachgerecht Erste Hilfe geleistet werden kann, verlangen die gesetzlichen Unfallversicherungen (z. B. die Berufsgenossenschaften), dass in Gewerbebetrieben mindestens 10% und in Verwaltungen mindestens 5 % der Belegschaft in den Kenntnissen der Ersten Hilfe ausgebildet sind (siehe VGB 109 Unfallverhütungsvorschriften ?Erste Hilfe? bzw. BGV A1).
Zielgruppe
Betriebliche Ersthelfer und solche, die es werden wollen
Kursdaten
Teilnehmer-
gebühr: KEINE - wenn die BG die Kosten übernimmt, sonst 30,00 €
Bei Teilnehmern, die gem. UVV-Richtlinien an der Ausbildung
teilnehmen und durch Ihren Betrieb entsandt werden,
übernimmt die Unfallversicherung die Kosten.
Sprechen Sie uns bitte an !
Mitzubringen: Ausgefüllte Unterlagen der BG, bequeme Kleidung und gute Laune!
Dauer: 8 Doppelstunden ( = 16 UStd. à 45 min)
Termine: Witten
Donnerstag und Freitag 8:00 - 14:30 Uhr
- Terminübersicht und Online-Anmeldung -
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Inhalt
Die Ausbildung entspricht inhaltlich dem
Erste-Hilfe-Kurs.

